Tipps
Kostenübernahme
Eine Kostenübernahme der Reinigungskosten und der Haushaltshilfe ist in einigen Fällen durch die Krankenkasse, Unfall- und Pflegeversicherung möglich. Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Institution um zu erfahren, ob Ihnen diese Leistung zusteht.
Steuerersparnis
Die Reinigungskosten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
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